
NIS2-Beratung – mit Cassini sicher ans Ziel
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von dem NIS2-Umsetzungsgesetz betroffen ist, oder wissen nicht, wie Sie die Anforderungen umsetzen sollen? Die neuen gesetzlichen Vorgaben stellen viele Organisationen vor Herausforderungen: Unklare Zuständigkeiten, Angst vor hohen Sanktionen und fehlende Expertise erschweren die Konformität. Von Cassini Consulting erhalten Sie eine umfassende NIS2-Beratung – angefangen bei der Betroffenheitsanalyse bis hin zur pragmatischen Umsetzung eines individuellen Sicherheitskonzepts.
✔️ Klare Einschätzung Ihrer Betroffenheit und Konformität
✔️ Individueller Fahrplan für die Umsetzung aller Anforderungen
✔️ Prüfungen durch das BSI bestehen & Sanktionen verhindern
Unklare Anforderungen des NIS2UmsuCG bremsen Unternehmen aus
NIS-2 Cheat Sheet
Bußgelder, Reputationsverlust, Geschäftsrisiken: Die Folgen von NIS2-Verstößen
Welche Organisationen sind vom NIS2-Gesetz betroffen?
Welche Anforderungen beinhaltet die NIS2?
Identifizierung aller betroffenen Dienstleistungen & Anlagen
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, vom Gesetz betroffene Dienstleistungen und Anlagen eigenverantwortlich zu identifizieren.
Registrierung der betroffenen Dienstleistungen & Anlagen
Sie sind von NIS2 betroffen? Dann gilt es, keine Zeit zu verlieren: Der nächste Schritt ist eine fristgerechte Registrierung betroffener Bereiche und Anlagen beim BSI. Besonders wichtige Einrichtungen haben dazu nur 3 Monate Zeit. Wir empfehlen Ihnen, die eigene Betroffenheit zeitnah zu prüfen und eine Registrierung vorzubereiten.
Einrichtung einer Kontaktstelle
Alle Institutionen sind verpflichtet, dem BSI aktuelle Kontaktdaten (E-Mail, öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern) zu nennen. Betreiber kritischer Anlagen müssen über diese Kontaktstelle jederzeit erreichbar sein.
Meldepflichten
Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall besteht unverzüglich die Pflicht zur Meldung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Geht die Meldung nicht rechtzeitig beim BSI sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein, drohen empfindliche Geldstrafen. Zudem sind Folgemeldungen zu leisten. Innerhalb von 72 Stunden nach der Erstmeldung müssen Organisationen detailliertere Informationen über den Vorfall bereitstellen. Abschließende Meldungen erfolgen, sobald weitere relevante Erkenntnisse oder Maßnahmen verfügbar sind.
Risikomanagement
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz rückt die Verantwortung leitender Personen in den Fokus – nicht zuletzt durch die private Haftung. Betroffene Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die geltenden europäischen und internationalen Normen einhalten. Wir empfehlen, ein Risikomanagement basierend auf den international anerkannten Normen zu implementieren.
Informationspflichten
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen kann das BSI die betroffenen Institutionen anweisen, Kunden und Nutzer unverzüglich über den Vorfall zu unterrichten. In bestimmten Branchen müssen die Institutionen zusätzlich erklären, welche Maßnahmen sie ergreifen, um den Schaden zu beheben.
Nachweispflichten
Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Schadensprävention gegenüber dem BSI regelmäßig nachweisen. Auch besonders wichtige Einrichtungen müssen auf Verlangen des BSI die Einhaltung der Regelungen von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.
Beratung und Umsetzung von NIS2 mit Cassini Consulting
Unsere Strategie für Ihre sichere NIS2-Umsetzung
Unsere Auszeichnungen und Zertifizierungen







Cassini Consulting: Ihr Partner für NIS2-Beratung und Digitalisierung
Ihr Mehrwert durch Cassinis NIS2-Beratung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bei der Betroffenheitsprüfung analysieren wir, ob Ihr Unternehmen unter die Vorgaben des NIS2-Umsetzungsgesetzes fällt. Wir identifizieren die betroffenen Bereiche und prüfen, ob Ihr Unternehmen als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung eingestuft werden könnte. Die Ergebnisse liefern Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Betroffenheit und dienen als Grundlage für weitere Maßnahmen.
Das Online-Tool des BSI bietet eine erste Orientierung, ersetzt jedoch keine vollständige Analyse. Eine detaillierte Betroffenheitsprüfung durch unsere Expert*innen geht tiefer, da wir Ihre spezifischen Unternehmensbereiche und -strukturen berücksichtigen. Nur so erhalten Sie eine fundierte und individuell auf Sie zugeschnittene Einschätzung.
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt der NIS2-Umsetzung. Von der Betroffenheitsprüfung über die Identifikation von Lücken bis hin zur Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen – unsere Cassinis entwickeln für Sie einen individuellen Fahrplan. Unser Ziel ist es, Ihnen klare Lösungen und eine effiziente Umsetzung zu bieten, damit Sie in Zukunft sicher und rechtskonform agieren.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe Ihres Unternehmens, dem aktuellen Umsetzungsstand und dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen. Cassini Consulting bietet Ihnen eine modulare und bedarfsgerechte Unterstützung, die auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt ist. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangssituation und erstellen ein individuelles Angebot.
Das NIS2UmsuCG fordert ein effektives Risikomanagement und Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) bietet die optimale Grundlage, um diese Anforderungen systematisch und nachhaltig zu erfüllen. Mit einem ISMS können Sie die Vorgaben der NIS2 nicht nur umsetzen, sondern auch dokumentieren und weiterentwickeln. Es ist der Schlüssel, um langfristige Compliance und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Für die Prüfung der NIS2-Anforderungen ist das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zuständig. Diese kann durch Audits, Berichte oder spezifische Nachweise erfolgen. Cassini Consulting unterstützt Sie bei der Vorbereitung und sorgt dafür, dass Sie auf Prüfungen optimal vorbereitet sind.
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